Lehrgänge

Hier finden Sie unser aktuelles Anforderungsprofil zu den jeweiligen Lehrgängen sowie die geltenden Teilnahmebedingungen:

 

// Anforderungen D1

Theorie 

  • Kenntnisse Notenliniensystem

Linien, Zwischenräume, Taktstrich, Schlussstrich, Takte, Taktangabe, Taktzahlen

Violinschlüssel, Bassschlüssel, Percussionschlüssel

  • Noten- und Pausenwerte bis zur Achtel
  • Taktarten 2/4, 3/4, 4/4 kennen und auszählen können
  • Gestalt einer Note (Kopf, Hals, Fähnchen, Balken)
  • Anordnung der Noten im System (Richtung der Hälse und Fähnchen)
  • Einfache Wiederholungszeichen einschl. Klammer 1 und 2
  • Stammtonreihe
  • C-Dur, F-Dur, G-Dur
  • Grobbestimmung der Intervalle bis zur Oktave (zählen)
  • Kenntnis gängiger musikalischer Begriffe, wie forte, piano, crescendo, decrescendo, D.C., staccato, legato…

 

Praxis 

  • Einfaches Melodiespiel auf dem eigenen Instrument nach Noten ohne Griffe/Zahlen
  • Rhythmische Sicherheit mit Ganzen, Halben, Vierteln und Achteln
  • Drei Durtonleitern spielen können

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// Anforderungen D2

Theorie 

  • Notennamen inkl. Oktavbezeichnungen
  • Vorzeichen, Versetzungszeichen + Auflösungszeichen
  • Enharmonische Verwechslung
  • Notenwerte und Pausenwerte bis zur 16tel, einfache Punktierungen, Achteltriole
  • Taktarten kennen und ihre Betonung kennen (2/4, 3/4, 4/4, 6/8, 2/2)
  • Musikalische Symbole kennen: Coda, Da Capo, Dal Segno, Kopfzeichen, senza/con rep., Haltebögen
  • Feinbestimmung von Intervallen (Prime – Oktave) 
  • Unterscheidung zwischen konsonanten und dissonanten Intervallen
  • Durdreiklang in der Grundstellung kennen
  • Aufbau von Durtonleitern

 

Praxis 

  • 7 Dur Tonleitern spielen können (C – Dur + Dur Tonleitern mit jeweils drei Vorzeichen )
  • zugehörige Dreiklänge in Grundstellung spielen können
  • sicheres vom Blattspiel mit Ganzen-, Halben-, Viertel- und Achtelnoten

 

Gehörbildung

  • Unterschied zwischen Dur und Moll hören
  • Intervalle fein bestimmen (Prime – Oktave)
  • Melodien hören und deren Verläufe erkennen
  • Rhythmus hören und aufschreiben können (mit Ganzen-, Halben- und Achtelnoten)

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// Anforderungen D3

Theorie 

  • Noten lesen in Violin- und Bassschlüssel
  • Vorzeichen, Versetzungszeichen + Auflösungszeichen
  • Notenwerte und Pausenwerte bis zur 16tel, einfache Punktierungen, Achteltriole
  • Taktarten kennen und ihre Betonung beherrschen
  • Feinbestimmung von Intervallen (Prime – Oktave) 
  • Durdreiklang in der Grundstellung kennen
  • Aufbau von Dur- und Molltonleitern
  • Sicherer Umgang mit mittelschwerer Rhythmik

 

Praxis 

  • 9 Dur Tonleitern spielen können (C – Dur + Dur Tonleitern mit jeweils vier Vorzeichen ) und die parallelen Molltonleitern (äolisch, harmonisch & melodisch)
  • zugehörige Dreiklänge in Grundstellung spielen können
  • sicheres vom Blattspiel und Prima Vista bis zu 16tel Bausteinen und Punktierungen und Triolen bis zur Achtel

 

Gehörbildung

  • Dur- und Molldreiklänge
  • Intervalle fein bestimmen (Prime – Oktave) sukzessiv und simultan
  • Einfache Melodiediktate können
  • Rhythmus hören und aufschreiben können (bis zur 16tel)

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// Anforderungen C1

Theorie 

  • Grundkadenz in allen Lagen
  • Beherrschen aller Dreiklänge in allen Umkehrungen
  • Transposition
  • Historische Betrachtung der Instrumentenkunde
  • Pädagogischer Ansatz
  • Musiktheoretische Analyse der Vortragsstücke
  • Zusammengesetzte Taktarten

 

Praxis 

  • alle Tonleiter inkl. Chromatik
  • flüssiges Prima Vista einschließlich ternärer Rhythmik
  • selbständiges Erarbeiten von mittelschweren bis schweren Vortragsstücken
  • interpretatorische Ansätze

 

Gehörbildung

  • Intervalle bis Dezime mit Feinbestimmung, sukzessiv auf- und abwärts, simultan
  • Dreiklänge Dur, Moll, vermindert, übermäßig
  • Rhythmisches Diktat binär bis 16tel, ternär bis Achtel

 

Weiteres

Ambitionen zum Erlernen der musikalischen Leitung eines Ensembles. Das umfasst die pädagogischen, kommunikativen und dirigentischen Fähigkeiten sowie die Erweiterung der eigenen musikalischen Fähigkeiten

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Teilnahmebedingungen der Spielmannsvereinigung Schleswig-Holstein

  1. Schulungsleitung

Astrid Röhr

Överlgönne 37

24306 Plön

01703293982

anmeldung.svsh@gmail.com

Bankverbindung:

Raiffeisenbank Leezen

IBAN: DE16 2306 1220 0001 0300 86 

BIC: GENODEF 1 LZN

  1. Anmeldung

Die Anmeldungen zu allen Kursen sind nur schriftlich oder per E-Mail möglich und müssen an die Schulungsleitung (Adressen siehe oben) gehen. 

Die Teilnahmeanmeldung wird nur wirksam, wenn die komplette Kursgebühr* rechtzeitig unter Angabe des Kurses auf das Konto der SVSH, Betreff: Kurs, Verein und Name, eingeht.

*andere Zahlungsmodalitäten sind in Einzelfällen nach Absprache möglich

  1. Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss zu den Kursen ist den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschlusstermin erfolgen, können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Da die Teilnehmerzahl in der Regel begrenzt ist, erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge des Poststempels bzw. nach Auswahl der Lehrgangsleitung.

  1. Absage und Ausfall

Nach der erfolgten Zulassung ist der Rücktritt von der Teilnahme an einem Kurs grundsätzlich möglich. Erfolgt der Rücktritt vor der Veranstaltung, so werden die gezahlten Gebühren nach ordnungsgemäßer Abgabe zugegangener Kursunterlagen abzüglich einer Verwaltungsgebühr umgehend erstattet.

Diese Gebühr staffelt sich wie folgt:

Bei Rücktritt werden

bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung50 %

bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung75 %

danach100 %*       der Teilnahmegebühr fällig.

Die Kurse oder einzelne Kursphasen können wegen mangelhafter Beteiligung, Ausfall eines/r oder mehrerer Dozent:innen oder ähnlicher Gründe abgesagt werden. In diesen Fällen werden die bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche an die SVSH sind ausgeschlossen.

*inklusive gebuchter Mahlzeiten

  1. Teilnahmebescheinigung

Auf Wunsch stellt die SVSH am Ende eines Kurses eine Teilnahmebescheinigung aus.

  1. Haftung, Versicherung, Aufsicht

Soweit der/die Veranstalter:innen nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend für die Personen- und Sachschäden haftet, ist eine Haftung für derartige Schäden ausgeschlossen.

Eine Aufsicht für Minderjährige besteht grundsätzlich nur während des Unterrichts.